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PPWR

Nachhaltigkeit mit System

Im Einklang mit der neuen EU-Verordnung

Seit 2025 ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR-Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft.
Sie verpflichtet Unternehmen in ganz Europa zur Einhaltung von Vorgaben bei Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Wiederverwendung von Verpackungen.

Ziel der PPWR:

  • Reduzierung von Verpackungsabfällen
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Verpflichtende Recyclingfähigkeit von Verpackungen ab 2030

Wichtige Inhalte die uns als Corpac bzw. unsere Kunden betreffen:

  1. Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  2. Mindestanteile an Rezyklat
  3. Beschränkung gefährlicher Stoffe
  4. Kennzeichnung und Informationspflichten
  5. Erweiterte Herstellerverantwortung

Gerne möchten wir auf die einzelnen Inhalte eingehen und Ihnen hierzu wichtige und detaillierte Informationen liefern: 

1. Recyclingfähigkeit

Damit Verpackungen recyclinggerecht gestaltet werden, geht hier der Gesetzgeber auf folgende Punkte ein:

  • Monomaterial bevorzugt 
  • Keine störenden Additive
  • Sortierbare Materialien
  • Recyclingfähige Druckfarben

Was „Monomaterial“ im Verpackungsrecht bedeutet? Wenn wir in diesem Zusammenhang von VCI-Folie sprechen, ist wichtig zu beachten, dass damit nicht die Schichtanzahl der Folie gemeint ist. Maßgeblich ist vielmehr die Polymerfamilie. Unsere 3-/bzw. 5-schichtige Corpalin ® VCI-Folie besteht aus PE/PE-COEX und gilt somit als Monomaterial. Damit erfüllen sie die Anforderungen an monomaterialbasierten Kunststoffverpackungen und können in bestehenden PE-Recyclingströmen verarbeitet werden. 

„Störende Additive“ sind Stoffe, die den Sortier- oder Recyclingprozess beeinträchtigen oder die Qualität des Rezyklats verschlechtern. Was bedeutet das für VCI-Folien? VCI-Additive werden oft diskutiert, weil sie flüchtige Stoffe enthalten und teilweise Gerüche verursachen. In der Praxis gelten sie aber nicht automatisch als recyclingstörend, da viele Recyclinganlagen VCI-haltige PE-Folien problemlos verarbeiten. Unsere Corpalin® VCI-Folie ist so zusammengesetzt, dass die eingesetzten Additive die mechanische Wiederverwertung von Polyethylen nicht beeinträchtigen. 

Der Begriff Sortierbarkeit spricht davon, dass eine Verpackung in den automatisierten Sortieranlagen des Recyclingsystems eindeutig erkannt und der richtigen Kunststoffart zugeordnet werden kann. Nur Materialien, die zuverlässig erkannt und getrennt werden können, gelangen in einen Recyclingstrom und sind damit praktisch recycelbar. Bei VCI-Folien ist daher entscheidend, dass das Grundmaterial weiterhin eindeutig einer Polymerfamilie – beispielsweise PE – zugeordnet werden kann. So bleibt die Folie im Recyclingprozess sortierbar. Das trifft auf unser Corpalin® VCI-Folie zu. 

Mit „recyclingfähigen Druckfarben“ ist gemeint, dass die auf einer Verpackung eingesetzten Farben den Kunststoff-Recyclingprozess nicht beeinträchtigen. Bei unserer bedruckten Corpalin® VCI-Folie setzen wir Druckfarben ein, die für den mechanischen Recyclingprozess von Polyethylen geeignet sind. Die eingesetzten Farbsysteme enthalten keine verbotenen Schwermetalle und beeinträchtigen nicht die Wiederverwertung des Materials.

2. Mindestanteile an Rezyklat (PCR)

Ab 2030 muss eine Kunststoffverpackung ein PCR-Anteil von 35% aufweisen. Viele Korrosionsschutzfolien werden in sensiblen Anwendungen wie z.B. Maschinenbau, Automotive etc. verwendet.  In manchen Fällen kann PCR technisch schwierig sein wegen:

  • Reinheit
  • Geruch
  • Additivkompatibilität
  • VCI-Wirksamkeit

Deshalb prüft die EU derzeit auch Ausnahmen für bestimmte Anwendungen.Unsere VCI-Folien sind grundsätzlich für den Einsatz von Recyclingmaterial geeignet. In einigen ausgewählten Projekten konnten wir bereits die PPWR-Rezyklatquote von 35% umsetzen. Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind darauf ausgerichtet, die zukünftigen Rezyklatquoten der PPWR im Rahmen der technischen Möglichkeiten schrittweise in unsere Produkte zu integrieren.

3. Beschränkung gefährlicher Stoffe

Die Materialbeschränkungen der Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40 betreffen uns als Hersteller von VCI-Folien vor allem über die eingesetzten Rohstoffe und Additive.Das bedeutet: Corpac muss sicherstellen und dokumentieren, dass unsere Corpalin® VCI- Folie keine verbotenen oder stark eingeschränkten Stoffe enthält. Unsere VCI-Folien erfüllen die Anforderungen der europäischen Chemikalien- und Verpackungsvorschriften. Die eingesetzten Rohstoffe entsprechen den Vorgaben der REACH-Verordnung und enthalten keine verbotenen Schwermetalle oder beschränkten Stoffe gemäß der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).

4. Kennzeichnung und Informationspflichten

hier geht vor allem darum, dass Verpackungen so markiert werden, dass Material, Recyclingfähigkeit und Entsorgungsweg klar erkennbar sind. Das soll sowohl Sortieranlagen als auch Anwendern helfen, die Verpackung richtig zuzuordnen. Materialkennzeichnung: Kunststoffverpackungen müssen künftig eine Materialidentifikation tragen. Corpac kennzeichnet bereits mit dem bekannten Recyclingdreieck PE-LD 04. Sortier- und Entsorgungshinweise: Die konkrete Gestaltung wird noch von der EU festgelegt.Digitale Kennzeichnung: ist noch freiwillig und könnte z.B. ein QR-Code oder ein digitaler Produktpass beinhalten. 

5. Erweiterte Herstellerverantwortung

Hierbei ist wichtig zu wissen: Der Inverkehrbringer einer Verpackung muss für deren Sammlung, Recycling und Entsorgung bezahlen. In vielen Fällen sind nicht wir als Corpac der Inverkehrbringer, sondern Sie als Kunde. Gerne unterstützen wir Sie mit einem Packaging Compliance Statement, welches folgende Punkte beinhaltet: 

  • Materialzusammensetzung
  • Monomaterialstruktur
  • Recyclingfähigeit
  • Materialkennzeichnung
  • Stoffkonformität

Kontakt

Corpac Deutschland GmbH & Co. KG
Robert-Bosch-Str. 4
71720 Oberstenfeld

+49 7062 914360info@~@corpac.de
 

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